Nach einem Krankenhausaufenthalt gelingt die Versorgung zu Hause am besten, wenn Sie die nächsten Schritte schon während des Aufenthalts planen. Eine Pflegeberatung nach Krankenhausentlassung hilft Ihnen, den Unterstützungsbedarf einzuschätzen, Zuständigkeiten zu klären und passende Hilfen zu organisieren. Sprechen Sie dafür früh mit dem Entlassmanagement und dem Krankenhaussozialdienst. So gewinnen Sie Zeit für Absprachen mit Angehörigen, Pflegedienst und Kassen.

Die Rückkehr nach Hause wirft oft ganz praktische Fragen auf: Wer hilft beim Waschen und Anziehen? Sind Medikamente und Hilfsmittel verfügbar? Wer übernimmt die Wundversorgung oder den Haushalt? Halten Sie offene Punkte schriftlich fest und bitten Sie die behandelnden Stellen um klare Zuständigkeiten.
Was müssen Angehörige vor der Entlassung klären?
Klären Sie vor dem Entlassungstag, welche Versorgung gebraucht wird und wer sie übernimmt. Das Entlassmanagement des Krankenhauses stimmt die Anschlussversorgung mit Ihnen und den weiterbehandelnden Stellen ab; sprechen Sie den Krankenhaussozialdienst möglichst früh an.
Welche Aufgaben übernimmt das Entlassmanagement?
Das Entlassmanagement ermittelt den voraussichtlichen Unterstützungsbedarf und hilft, die Versorgung nach der Klinik vorzubereiten. Dazu gehören die Abstimmung mit Hausarztpraxis und Pflegedienst sowie die Klärung, ob häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel oder eine Anschlussheilbehandlung nötig sind. Mit Ihrer Zustimmung können dafür erforderliche Informationen weitergegeben werden; klären Sie, welche Daten wohin übermittelt werden.
Fragen Sie konkret, was bis zur Entlassung organisiert wird und welche Aufgaben bei Ihnen bleiben. Eine schriftliche Liste mit Ansprechpersonen und offenen Punkten verhindert, dass Verordnungen, Lieferungen oder Termine ungeklärt bleiben.
Welche Unterlagen und Verordnungen sollten bereitliegen?
Lassen Sie sich den Entlassbrief und einen aktuellen Medikamentenplan aushändigen. Fragen Sie außerdem nach Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege. Behandlungspflege, etwa Verbandswechsel oder Medikamentengabe, muss ärztlich verordnet werden; klären Sie mit der Arztpraxis, ob eine Folgeverordnung erforderlich ist.
Prüfen Sie vorab, ob ein Pflegebett oder weitere Hilfsmittel zum Entlassungstag bereitstehen. Notieren Sie auch anstehende Kontrolltermine und die Kontaktdaten der zuständigen Praxen.
Checkliste für die ersten Tage zu Hause
Gehen Sie diese Punkte mit der betroffenen Person und den beteiligten Fachkräften durch:
- Entlassbrief und Medikamentenplan sind vorhanden.
- Verordnungen und benötigte Hilfsmittel sind geklärt.
- Hausarzttermin und weitere Nachsorgetermine sind notiert.
- Ankunft zu Hause und Unterstützung für die erste Nacht sind organisiert.
- Aufgaben und Telefonnummern der Ansprechpersonen sind schriftlich festgehalten.
Welche Hilfen und Leistungen sichern die Versorgung zu Hause?
Für die Versorgung zu Hause kommen je nach Dauer und Art des Hilfebedarfs Leistungen der Krankenkasse oder der Pflegekasse infrage. Eine Pflegeberatung unterstützt Sie dabei, Anträge und Zuständigkeiten zu sortieren; ein Überblick zu vorübergehenden Leistungen der Krankenkasse erklärt mögliche Hilfen nach einem Krankenhausaufenthalt.
Wie wird ein ambulanter Pflegedienst eingebunden?
Besprechen Sie mit dem Entlassmanagement, welche Aufgaben ein ambulanter Pflegedienst übernehmen soll und ab wann Einsätze nötig sind. Dazu können Körperpflege, Unterstützung im Alltag oder ärztlich verordnete Behandlungspflege gehören. Halten Sie Umfang, Zeiten und Kontaktwege mit dem Dienst fest. Informationen zu den Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes zu Hause helfen Ihnen, den Bedarf für das Gespräch einzugrenzen.
Welche Leistungen kommen mit und ohne Pflegegrad infrage?
Bei vorübergehendem Bedarf kann die Krankenkasse unter Voraussetzungen häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege oder Übergangspflege im Krankenhaus finanzieren. Die Ansprüche hängen vom Einzelfall und der ärztlichen Verordnung ab. Für Übergangspflege im Krankenhaus ist eine Versorgung von bis zu zehn Tagen möglich, wenn die notwendige Pflege zu Hause, Kurzzeitpflege oder Reha nicht rechtzeitig sichergestellt werden kann.
Wenn der Hilfebedarf voraussichtlich länger andauert, können Sie bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Mit anerkanntem Pflegegrad kommen je nach Einstufung und Situation Pflegegeld, Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst, der Entlastungsbetrag sowie Pflegehilfsmittel infrage. Auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa ein notwendiger Umbau, lassen sich prüfen. Die Leistungen der Pflegekasse für die häusliche Pflege sind an Voraussetzungen und Anträge gebunden.
Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann Ihnen helfen, den individuellen Versorgungsbedarf zu planen. Wenden Sie sich an die Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder einen Pflegeberater. Bringen Sie dafür vorhandene Befunde, den Entlassbrief und eine kurze Beschreibung des Hilfebedarfs mit.
Was hilft, wenn die Anschlussversorgung noch nicht steht?
Melden Sie die Versorgungslücke sofort dem Krankenhaussozialdienst und der Krankenkasse. Fragen Sie, ob häusliche Krankenpflege, eine Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege oder eine Reha als Überbrückung infrage kommt. Ist eine sichere Versorgung zu Hause oder in einer anderen Einrichtung nicht rechtzeitig möglich, kann Übergangspflege im Krankenhaus eine Option sein.
Prüfen Sie auch, ob Angehörige einzelne Aufgaben zuverlässig übernehmen können. Klären Sie dabei, wer erreichbar ist und welche Tätigkeiten fachliche Unterstützung erfordern. Eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung kann für Entscheidungen wichtig sein; prüfen Sie, ob entsprechende Unterlagen vorliegen und wer bevollmächtigt ist.
Mit einem abgestimmten Plan sicher nach Hause
Eine verlässliche Anschlussversorgung entsteht, wenn Sie Aufgaben, Termine und Zuständigkeiten vor der Entlassung festhalten. Stimmen Sie die Organisation der Pflege mit der betroffenen Person und den Angehörigen ab und benennen Sie eine Kontaktperson für Rückfragen.
Nehmen Sie den schriftlichen Plan, Verordnungen und Telefonnummern mit nach Hause. Wenn sich der Bedarf verändert oder eine vereinbarte Hilfe ausbleibt, wenden Sie sich an die zuständige Praxis, den Pflegedienst oder die Pflegeberatung.
